Führerschein mit 17

Die 15 wichtigsten Informationen und Voraussetzungan haben wir für Dich zusammengestellt.

Gegenüber der Ausbildung von 18-Jährigen gibt es keine Besonderheiten. Bei der Ausbildung sind alle Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu beachten.

Da es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis handelt, müssen 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A2 besucht werden.

Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B. Die theoretische Prüfung darf also frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Nein, deshalb muss der Fahrer zur Identifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen.

Nein, da die Bescheinigung automatisch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit verliert.

Ja, auch ohne Begleitung noch drei Monate lang. Innerhalb dieser Zeit ist ein Führerschein zu beantragen

Ja, im Regelfall wird mit dem Antrag auf BF 17 die Ausstellung des Führerscheins mit beantragt.

Nein, die Fahrerlaubnis bleibt auch weiterhin gültig. Wer allerdings ohne gültigen Führerschein fährt, begeht eine mit einem Verwarnungsgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit.

Da der junge Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt, ist er für sein Tun auch in vollem Umfang verantwortlich.

Grundsätzlich gilt die Prüfungsbescheinigung nur in Deutschland. Das österreichische Ministerium hat aber mitgeteilt, dass die Prüfungsbescheinigung in Österreich anerkannt wird und auch dort zum Fahren in Begleitung berechtigt. Aber Achtung: Ab dem 18. Geburtstag darf mit der Prüfungsbescheinigung nicht mehr in Österreich gefahren werden. Bevor man die Möglichkeit des Begleiteten Fahrens in Österreich nutzt, sollte auf jeden Fall mit der Fahrzeugversicherung geklärt werden, ob diese auch beim Begleiteten Fahren in Österreich Versicherungsschutz bietet.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein, muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen, muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Ja, aber nur, wenn sie seit der Neuerteilung die Fahrerlaubnis wieder mindestens 5 Jahre besitzt.

Mehr Informationen erhälst Du beim Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.